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Avd. Gran Canaria, 15 - 35100, Playa del Inglés
Tel.: 928 77 17 92
- Fax.: 928 76 89 61

Diese "Anleitung zum Immobilienkauf"

beruht auf unserer langjährigen Erfahrung im An- und Verkauf von Immobilien auf Gran Canaria und wurde in Zusammenarbeit mit unseren Notaren und Rechtsberatern erstellt. Natürlich können wir in dieser Form keine Rechtsberatung leisten, aber wir können Ihnen nützliche Tips und Erläuterungen an die Hand geben, die Ihnen den Kauf einer Immobilie sicher erleichtern werden.

>1. Die Lage
>2. Ihr Makler
>3. Ihre Immobilie
>4. Kauf der Immobilie
>5. Bezahlung der Immobilie
>6. Registrierung der Immobilie
>Unser Service:
>Auf Wunsch:

1. Die Lage
Sie können viele Dinge in und an Ihrer Immobilie verändern aber Sie werden Sie nicht an einen anderen Ort versetzen können. Sie sollten deshalb überlegen, ob Sie Ihr Eigentum nur für den Urlaub nutzen wollen, für längere Aufenthalte (z.B. überwintern) oder ob sie Ihren Wohnsitz ganz nach Gran Canaria verlegen möchten. Auch familiäre Umstände spielen bei der Wahl ihrer Immobilie eine Rolle (z.B. schulpflichtige Kinder). Je eindeutiger Sie uns Ihre Prioritäten und Wünsche nennen, umso einfacher ist es für unds, ein passendes Objekt für Sie zu finden.
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2. Ihr Makler
Es gibt viele die Ihnen gerne eine Immobilie verkaufen – aber VORSICHT!! Schliesslich geht es um Ihre Investition und sie werden von Ihrem Makler mehr Beratung brauchen als lediglich eine Objektbeschreibung. Aufgrund von Gesetzeslücken, können Makler auf den Kanarischen Inseln ohne Lizenz tätig sein. Deshalb: wenden Sie sich nur an Makler die hier ein Büro haben. Als zusäzliche Hilfe: die Abkürzungen API und GIPE stehen für spanische Maklerverbände.
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3. Ihre Immobilie
Sie sollten über Ihren zukünftigen Besitz soviel wie möglich in Erfahrung bringen, denn Sie werden darin einen Grossteil Ihrer Zeit verbringen. Schauen Sie sich die Umgebung zu unterschiedlichen Uhrzeiten an. Achten Sie auf Lärm sowohl tagsüber, als auch nachts (z.B. Einkaufszentren, Bars, Strassen usw.), sprechen Sie mit anderen Anwohnern. Ausserdem ist es wichtig zu wissen, dass in Spanien Eigentümer-gemeinschaften existieren. D.h., Sie sind gesetzlich verpflichtet die Gemeinschafts-umlagen zu bezahlen, andernfalls können Sie ihren Besitz verlieren. Falls Sie sich für eine Anlage entschieden haben, informieren wir Sie natürlich über die jeweiligen anfallenden Gemeinschaftskosten.
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4. Kauf der Immobilie
Wenn sie sich für eine Immobilie entschieden haben, wird diese auf etwaige Ver-schuldungen, schwebende Verfahren usw. Geprüft. Ist die Immobilie "sauber", unterschreiben Sie eine Kaufoption und hinterlegen eine Anzahlung, welche norma-lerweise 10% des Kaufpreises beträgt. Mit der Kaufoption wird gleichzeitig die Frist festgelegt, innerhalb der Sie die Restsumme bezahlen müssen. Treten Sie, aus welchen Gründen auch immer, vom Vertrag zurück, verlieren Sie die hinterlegte Summe. Tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück, so wird Ihnen die Anzahlung zurückerstattet.
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Als nächster Schritt folgt das Unterschreiben der Kaufurkunde (Escritura) im Beisein eines Notars und die Bezahlung der Restsumme. Können sie nicht persönlich an-wesend sein, besteht die Möglichkeit uns eine notarielle Kaufvollmacht zu erteilen. Der Notar übernimmt die rechtliche Formulierung der Verkaufsurkunde, die Einholung eines weiteren Grundbuchauszuges und die Überprüfung der Identität der Beteiligten. Bitte denken Sie daran, Ihren Personalausweis und Ihre Ausländeridentifikations-nummer (N.I.E.) mitzubringen. Mit dem Erhalt der N.I.E., haben Sie die Forderungen des spa-nischen Finanzamtes erfüllt. Lesen Sie vor unterschreiben des Vertrags diesen genau durch und fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht genau verstehen. Selbstverständlich steht Ihnen auf Wunsch ein Dolmetscher zur Verfügung.
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5. Bezahlung der Immobilie
Wenn Sie noch keinen Wohnsitz in Spanien haben, müssen Sie das Geld für die Liegenschaften offiziell einführen. Dafür eröffnen Sie bei einer Bank Ihrer Wahl ein Nichtresidentenkonto (cuenta no residentes) um beim Notar mit einem bestätigten Bankscheck zu bezahlen. Ausserdem benötigen Sie einen Steuerrepresentanten, den wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Der Notar übernimmt die Deklaration, wobei es möglich ist, dass der deklarierte Preis nicht mit dem Kaufpreis übereinstimmt, da z.B. Möbel oftmals als gesonderter Posten angesehen werden und nicht deklariert werden müssen.
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6. Registrierung der Immobilie
Mit dem Unterschreiben der notariellen Kaufurkunde sind Sie noch nicht offizieller Eigentümer der Immobilie. Um die Transaktion abzuschliessen, muss binnen 30 Tagen ein Antrag auf Grundbucheintragung gestellt werden. Gleichzeitig wird auch die Grunderwerbssteuer fällig. Fúr die Registrierung fallen Eintragungsgebúhren an, die wir im Vorraus kassieren müssen, da uns die Erfahrung gelehrt hat, dass diese Gebühren sonst gerne an uns hängen bleiben. Selbstverständlich erhalten Sie alle Quittungen und die jeweilige Restsumme zurück. Zeitgleich teilen wir der Gemeinde mit, dass Sie der neue Eigentümer der Immobilie sind. Jetzt erhalten Sie die Escritura IHRER IMMOBILIE.
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Unser Service:
Grundbuchauszüge und -eintragungen
Behördengänge
Übersetzungen
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Auf Wunsch:
Notarielle Kaufabwicklung
Verwaltung
Vermietung
Ausländeridentifikationsnummer (N.I.E.)
Steuerrepresentanz
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